Satzung der

Kyll-Triker

 

 

 
   

 

 

 

 

1 - Name und Sitz des Vereines

 

Der Verein führt den Namen „Kyll Triker“

 

Er hat seinen Sitz im Vereinslokal „Zum Landsknecht“ in Lissendorf.

 

 

 

 

 

2 - Zweck des Vereins

 

  • Gemeinsame Freizeitgestaltung und Spaß am Trike Fahren mit allem was dazu gehört
  • Miete und Unterhaltung der „Triker Schmiede“ in Lissendorf

 

 

 

 

 

3 – Mitglieder

 

Der Verein besteht aus aktiven und inaktiven, also fördernden Mitgliedern.

 

Mitglied werden können alle Personen mit oder ohne Trike.

 

Mitglieder ohne Trike werden als inaktive Mitglieder geführt.

 

Über die Aufnahme eines aktiven Mitgliedes entscheiden die aktiven Mitglieder durch Mehrheitsbeschluss.

 

 

 

 

 

4 - Beendigung der Mitgliedschaft

 

Die Mitgliedschaft endet

 

a)    durch freiwilligen Austritt,

 

b)    durch Tod,

 

c)    durch Ausschluss.

 

Der Beschluss durch Ausschluss bedarf einer einfachen Mehrheit.

 

 

 

 

 

5 - Pflichten der Mitglieder

 

  • Alle Mitglieder haben die Interessen des Vereins zu fördern
  • Jedes Mitglied ist verpflichtet, den von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beitrag pünktlich zu entrichten.
  • Sollte das Mitglied seinen Pflichten nicht nachkommen wird er spätestens im Folgejahr als Mitglied ausgeschlossen.  

 

 

 

 

 

6 – Vorstand

 

Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Kassierer und Schriftführer sowie deren Stellvertreter (falls Stellvertreter vorhanden).

 

 

 

Die Kasse wird vom Kassierer und dessen Stellvertreter geführt. Alle Einnahmen gehen auf das Girokonto des Vereins. Hieraus werden alle entstehenden Kosten nach Regel Nr. 2 abgedeckt.

 

Der Kassierer führt in Absprache mit dem Schriftführer die Mitglieder- und Beitragsliste gemeinsam.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  • Vorsitzender / Schriftführer          

 

 

 

Hartmut Netten

 

Talweg 11

 

54589 Stadtkyll

 

 

 

 

 

 

 

·           Kassenwart

 

Alex Blasen

 

Bahnhofstrasse 15

 

54587 Birgel

 

 

 

 

 

7 – Mitgliedsbeitrag und Verwendung der Finanzmittel

 

Mitgliedsbeiträge und andere Zuwendungen dienen allein den beschriebenen Zwecken des

 

Vereins. Nicht mit dem angegebenen Zweck zu vereinbarenden Zuwendungen oder unangemessene Vergütungen dürfen aus Vereinsmitteln weder an Mitglieder noch an andere Personen gewährt werden.

 

 

 

  • Die Aufnahmegebühr ergibt sich aus dem Geldbestand der Kasse am Tage der Aufnahme geteilt durch die aktuelle Mitgliederzahl. (Beispiel: 1000 € in Kasse: 10 Mitglieder, ergibt Aufnahmegebühr von 100 €)

 

  • Der Mitgliedsbeitrag beträgt für aktive Mitglieder pro Person 20,- € im Monat
  • Für inaktive Mitglieder beträgt der monatliche Beitrag 5,- €.

 

Diese Mitgliedsbeiträge werden ausschließlich für gemeinnützige Zwecke und zur allgemeinen Unterstützung des Vereins verwendet. Inaktive Mitglieder bezahlen keine Aufnahmegebühr und haben kein Stimmrecht.

 

  • Ehepartner oder Lebensgefährten aktiver-Mitglieder sind beitragsfreie Mitglieder, jedoch ohne Stimmrecht.
  • Aktive-Mitglieder mit ganzjähriger Hallennutzung (oder Kurzzeit Unterbringung) zahlen zusätzlich einen jeweils aktuell festzulegenden Unkostenbetrag pro Monat (z.Z. 25€/Monat)

 

Nichtmitglieder oder inaktive Mitglieder (z.Z. 50€ Monat) wobei hier nur Fahrzeuge bis zu PKW Größe untergestellt werden darf.

 

  • Mindestens einmal im Jahr erfolgt die Rechnungslegung der Ein- und Ausgaben, möglichst am Tage der Mitgliederversammlung
  • Unterhaltung und Pflege der Internetseite „Kyll Triker“
  • Der Kassenbestand wird gedeckelt auf max. 200,- € pro Mitglied. (ohne inaktive Mitglieder)
    (Beispiel 10 Mitglieder = 2000,- € in der Kasse)
    Darüber hinausgehende Beträge sind zeitnah einer Verwendung zuzuführen.
  • Sollte es zu einem negativen Jahresabschluss kommen, wird unser Sponsor Walter Pickartz eine Spende zu Gunsten der Kyll-Triker tätigen und das Konto ausgleichen.

 

 

 

 

 

8 - Organe des Vereins

 

 

 

Organe des Vereins sind

 

a) die Mitgliederversammlung

 

b) der Vorstand und Stellvertreter

 

c) Kassierer und Stellvertreter

 

d) Schriftführer und Stellvertreter

 

 

 

 

 

9 - Die Mitgliederversammlung

 

Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal im Laufe eines Jahres (vor Saisonbeginn) durch den Schriftführer einzuberufen, im Übrigen dann, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies beantragt.

 

 

 

 

 

10 – Ehrenmitgliedschaft

 

Es können aktive Mitglieder als auch „Nichtmitglieder“ zum Ehrenmitglied ernannt werden. Der / die zu ehrende muss diesem Vorschlag zustimmen. Die zu ehrende Person, welche aktives Mitglied im Verein ist, behält mit der Verleihung der Ehrenmitgliedschaft alle Rechten und Pflichten eines normalen Mitglieds, so auch Stimmrecht und die Berechtigung zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung.

 

Nichtmitglieder erhalten nur die Ehrenmitgliedschaft, ohne Rechte und Pflichten.

 

Das geehrte Mitglied ist von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit. 

 

 

 

 

 

 

 

11 - Das Geschäftsjahr

 

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr

 

 

 

 

 

12 - Auflösung des Vereins

 

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit Zustimmung von drei Viertelteilen der erschienenen Mitglieder beschlossen werden.

 

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt

 

das Vermögen des Vereins zu gleichen Teilen an die zahlenden Mitglieder

 

Nicht aufgeteilt werden können persönliche Gegenstände wie Werkzeuge usw. aus Privat Besitz.

 

Die Drehbank und der Kompressor sind Eigentum von Meyer Franz, Schmitz Franz, Netten Hartmut und Walter Schneider.

 

 

 

 

 

12 – Inkrafttreten

 

Die vorliegende Satzung ist in der Mitgliederversammlung vom 07.01.2022
beschlossen worden und tritt ab sofort in Kraft.

 

Die Regeln werden in der Werkstatt / Halle bekannt gemacht und ausgehängt.

 



Alle bisherigen Satzungen verlieren ab dem heutigen Tag ihre Wirksamkeit.

 

Stand: 05.01.2024

 

 

 

Birgel den 31.01.2024

 

Vorsitzender, Hartmut Netten

 

 

 

 

 

Bankverbindung:

 

Kyll Triker    KSK Vulkaneifel   DE81 5865 1240 0000 1983 33